Markenschutz beim türkischen Zoll beantragen
So bereiten Markeninhaber Nachweise, Vertretungsunterlagen und Vergleichsmaterial für den türkischen Zoll vor.
Die Eintragung einer Marke und der Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden sind getrennte Schritte. Klären Sie, welches Recht in der Türkei geschützt ist, wem es zusteht und welche Waren betroffen sein könnten. Legen Sie fest, wer den Antrag einreicht und wer auf eine Mitteilung des Zolls reagiert.
Eine Marke für Taschen und Schuhe kann für jede Produktgruppe ein eigenes Vergleichsblatt erstellen. Bewahren Sie Rechtsnachweise, Vertretungsunterlagen und datierte Produktfotos zusammen auf. Ein bewilligter Antrag führt nicht automatisch zur Anhaltung einer Sendung. Der Zoll bewertet die konkrete Ware anhand der verfügbaren Informationen.
