Datenschutz, digitale Compliance & Datensicherheit

Wer muss sich bei VERBİS registrieren? Leitfaden für 2026

Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Unternehmen im Rahmen der KVKK ist: „Wer muss sich bei VERBİS registrieren?“ Diese Frage wird insbesondere nach Abgabe der…

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⏱️ Lesezeit: 11 min · 📁 Kategorie: KVKK, Digitale Compliance und Datensicherheit

Wer muss sich bei VERBİS registrieren? Leitfaden für 2026

Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Unternehmen im Rahmen der KVKK ist:
„Wer muss sich bei VERBİS registrieren?“
Diese Frage wird insbesondere nach Abgabe der Körperschaftsteuererklärungen wichtig.
Manche Unternehmen können trotz geringer Beschäftigtenzahl aufgrund ihrer Bilanzsumme und damit
zur Registrierung bei VERBİS verpflichtet sein.

Ab 2026 reicht es nicht aus, sich nur noch die Zahl der Mitarbeiter in der VERBIS-Beurteilung anzusehen.
Die jährliche Beschäftigtenzahl, jährliche Bilanzsumme, Haupttätigkeit, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
und der Sitz des Verantwortlichen in der Türkei oder im Ausland sind gemeinsam zu bewerten.

📌 Kurze Antwort:

Grundsätzlich sind in der Türkei ansässige Verantwortliche mit
jährlich mehr als 50 Beschäftigten oder
einer jährlichen Bilanzsumme von mindestens 100 Millionen TRY
im Hinblick auf die VERBİS-Registrierungspflicht zu prüfen.

Für Verantwortliche, deren Haupttätigkeit die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist, können niedrigere Schwellenwerte relevant sein.

Was ist VERBİS?

VERBİS, das Informationssystem des Registers der Verantwortlichen, ist das Registrierungssystem, über das Verantwortliche ihre Verarbeitung personenbezogener Daten
bei der Behörde melden.

Darüber melden Verantwortliche, welche Kategorien personenbezogener Daten sie verarbeiten,
zu welchen Zwecken, an wen sie diese übermitteln und wie lange sie sie speichern.

  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Verarbeitungszwecke
  • Empfängergruppen
  • Aufbewahrungsfristen
  • Inländische und internationale Transferinformationen
  • Technische und administrative Maßnahmen
🔎 Expertenhinweis:

VERBIS ist nicht nur "Registrierung im System".
Für eine korrekte VERBİS-Registrierung müssen vorab das Datenverarbeitungsinventar, die
Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie, die Datenschutzhinweise und die
Datenübermittlungsprozesse gemeinsam bewertet werden.

Wer muss sich 2026 bei VERBİS registrieren?

Bei der Bewertung für 2026 sind insbesondere folgende Verantwortliche zu prüfen:

  • Natürliche oder juristische Personen als Verantwortliche mit jährlich mehr als 50 Beschäftigten
  • Unternehmen mit einer jährlichen Bilanzsumme von mindestens 100 Millionen TRY
  • Im Ausland ansässige Verantwortliche
  • Verantwortliche mit der Haupttätigkeit, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten
  • Öffentliche Einrichtungen und Stellen sowie berufsständische Organisationen mit dem Status einer öffentlichen Einrichtung
⚖️ Entscheidende Unterscheidung:

Bei der allgemeinen Bewertung müssen die Kriterien 50 Beschäftigte und 100 Millionen TRY Bilanzsumme nicht beide zugleich erfüllt sein.
Wird eines der Kriterien überschritten, ist die VERBİS-Registrierungspflicht gesondert zu prüfen.

Wie werden die Kriterien von 50 Beschäftigten und 100 Millionen TRY bewertet?

Der häufigste Fehler in der VERBIS-Registrierungspflicht ist es, die Zahl der Beschäftigten nur zu betrachten.
Auch die Bilanzsumme ist für die Pflicht unmittelbar relevant.

Beispiel 1: Wenige Beschäftigte, hohe Bilanzsumme
  • Anzahl der Mitarbeiter: 32
  • Jährliche Bilanzsumme: 145 Millionen TRY

Auch bei weniger als 50 Beschäftigten kann das Bilanzkriterium
eine VERBİS-Registrierungspflicht auslösen.

Beispiel 2: Viele Beschäftigte, niedrige Bilanzsumme
  • Anzahl der Mitarbeiter: 78
  • Jährliche Bilanzsumme: 40 Millionen TRY

In diesem Fall kann auch dann, wenn die Finanzbilanz niedrig ist, aufgrund des Kriteriums der Beschäftigtenzahl eine Registrierungspflicht entstehen.

Beispiel 3: Beide Kriterien unter den Schwellenwerten
  • Anzahl der Mitarbeiter: 18
  • Jährliche Bilanzsumme: 35 Millionen TRY

Ist die Haupttätigkeit nicht die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und liegen keine anderen besonderen Umstände vor,
kann das Unternehmen unter eine Ausnahme fallen.

Verantwortliche mit der Verarbeitung besonderer Datenkategorien als Haupttätigkeit

Bei Tätigkeiten mit umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien, etwa Gesundheits-, biometrischer oder genetischer Daten, Gewerkschaftszugehörigkeit, strafrechtlicher Verurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen,
ist die VERBİS-Bewertung besonders sensibel.

Für Verantwortliche, deren Haupttätigkeit die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist,
können Beschäftigtenzahl und Bilanzkriterien anders bewertet werden als bei gewöhnlichen Unternehmen.

⚠️ Risikobereiche:

  • Gesundheitsorganisationen
  • Private Kliniken und Polikliniken
  • Laboratorien
  • Zentren für Sonderpädagogik und Beratung
  • Unternehmen, die biometrische Daten verwenden
  • Digitale Plattformen mit umfangreicher Gesundheitsdatenverarbeitung
Was sind die Ausnahmen von VERBIS?

Nicht jeder Datenverantwortliche muss sich bei VERBIS registrieren.
Beschlüsse des Datenschutzgremiums können bestimmte Verantwortliche oder Tätigkeiten von der Registrierung befreien.

Dabei ist jedoch zu beachten:
Die Ausnahmebewertung erfolgt nicht automatisch.
Tätigkeit, Verarbeitungsvolumen, Verarbeitung besonderer Datenkategorien und Finanzkriterien sind gemeinsam zu prüfen.

  • Bestimmte Verantwortliche unter den jährlichen Beschäftigten- und Bilanzschwellen
  • Kleine Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht die Verarbeitung besonderer Datenkategorien ist
  • Bestimmte vom Datenschutzgremium als ausgenommen eingestufte Tätigkeiten
  • Einige Berufsgruppen, deren berufliche Tätigkeiten in begrenztem Umfang durchgeführt werden
📍 Praxishinweis:

Der Ansatz "wir sind kleine Unternehmen, kein VERBIS" ist nicht immer richtig.
Bilanzgröße, Verarbeitung besonderer Datenkategorien und digitales Datenvolumen sind unbedingt gesondert zu prüfen.

Wann beginnt die Anmeldezeit?

Die Registrierungsfrist ist ein weiterer entscheidender Punkt bei VERBİS.
Verantwortliche, deren Registrierungspflicht später entsteht, müssen ab Eintritt dieser Pflicht
die Registrierung und Meldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist abschließen.

Insbesondere wenn die Bilanzsumme nach der Körperschaftsteuererklärung feststeht,
ist hinsichtlich der VERBİS-Pflicht die 30-Tage-Frist genau zu überwachen.

⏰ Wichtiger Zeitplan für 2026:

Für Unternehmen, deren Bilanzsumme die Schwelle nach der Körperschaftsteuererklärung von 2025 überschreitet,
Die VERBIS-Registrierungspflicht und die 30-Tage-Frist sind ebenfalls zu prüfen.
Daher ist der Zeitraum April-Mai eine kritische Phase in Bezug auf die VERBIS-Kontrolle.

Welche Vorbereitungen sind für die VERBİS-Registrierung nötig?

Die Struktur der Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens muss vor der Registrierung durch VERBIS geklärt werden.
Eine unvollständige oder fehlerhafte Meldung ist mehr als ein technischer Fehler: Sie kann ein KVKK-Compliance-Risiko schaffen.

Was vor VERBIS vorzubereiten ist
  • Datenverarbeitungsinventar
  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Verarbeitungszwecke
  • Empfängergruppen
  • Aufbewahrungsfristen
  • Datenschutzhinweise
  • Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie
  • Technische und administrative Maßnahmen
Droht eine Sanktion bei fehlender VERBİS-Registrierung?

Ja. Bei Nichterfüllung der VERBİS-Registrierungs- und Meldepflicht
kann nach KVKK ein Bußgeld verhängt werden.

Nicht nur fehlende Registrierung, sondern auch unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Meldungen können Risiken schaffen.
Die VERBİS-Registrierung muss den tatsächlichen Datenverarbeitungstätigkeiten des Unternehmens entsprechen.

📊 Hinweise zur Einhaltung der Vorschriften:

  • Die jährliche Zahl der Beschäftigten muss überprüft werden
  • Bilanzsumme prüfen
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten feststellen
  • Datenbestand muss aktualisiert werden
  • Die VERBİS-Registrierungspflicht schriftlich dokumentieren
Fazit und fachliche Bewertung

Die VERBİS-Registrierungspflicht lässt sich nicht allein anhand der Beschäftigtenzahl beurteilen.
2026 müssen Unternehmen die Kriterien 50 Beschäftigte, 100 Millionen TRY Bilanzsumme,
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und 30 Tage Registrierungsfrist gemeinsam bewerten.

Regelmäßige VERBİS-Analysen sind besonders für schnell wachsende Unternehmen, E-Commerce- und Gesundheitsunternehmen,
Händler-/Franchisestrukturen und Einrichtungen mit umfangreicher Kundendatenverarbeitung wichtig.

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B10 Digital Agency unterstützt umfassend bei der Analyse der VERBİS-Pflicht, Dateninventaren,
VERA-Arbeiten, Aufbewahrungs- und Löschrichtlinien, Datenschutzhinweisen und digitalen KVKK-Compliance-Prozessen
für Organisationen.

Dank unseres Hybridmodells, bei dem Rechtsberater und technische Teams zusammenarbeiten,
streben wir neben der Registrierung eine nachhaltige, prüfbare KVKK-Compliance-Struktur an.

🔎 Analyse der Registrierungspflicht
Beschäftigtenzahl, Bilanzsumme, Tätigkeit und Datenverarbeitungsstruktur werden geprüft. 📋 Dateninventar
Datenkategorien, Zwecke und Aufbewahrungsfristen als Grundlage der VERBİS-Meldung werden vorbereitet. ⚖️ KVKK-Befolgungsplan
Datenschutzhinweise, Aufbewahrungs- und Löschrichtlinien sowie technische und organisatorische Maßnahmen werden erstellt.

Eine Pflichtenanalyse klärt, ob Ihr Unternehmen sich bei VERBİS registrieren muss.


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Häufig gestellte Fragen Wer muss sich bei VERBIS anmelden?

Grundsätzlich sind Verantwortliche mit jährlich mehr als 50 Beschäftigten oder einer jährlichen Bilanzsumme von mindestens 100 Millionen TRY hinsichtlich der VERBİS-Pflicht zu prüfen.

Können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten registrierungspflichtig sein?

Ja. Auch bei weniger als 50 Beschäftigten kann eine Bilanzsumme über dem maßgeblichen Schwellenwert die VERBİS-Registrierungspflicht auslösen.

Wann beginnt die 30-tägige Registrierungsfrist?

Registrierung und Meldung müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist ab Entstehung der Pflicht erfolgen. Dabei ist das Bilanzkriterium nach der Körperschaftsteuererklärung wichtig.

Droht eine Sanktion bei fehlender VERBİS-Registrierung?

Ja. Bei Nichterfüllung der VERBİS-Registrierungs- und Meldepflicht kann nach KVKK ein Bußgeld verhängt werden.

Quellen und weiterführende Dokumente

Diese Dokumente dienen als Referenzen für die im Artikel behandelten Methoden und Regeln.

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