Datenschutz, digitale Compliance & Datensicherheit

Ausdrückliche Einwilligung oder Datenschutzinformation? Ein häufiger KVKK-Irrtum

Ausdrückliche Einwilligung und Informationspflicht sind zwei grundlegende Begriffe, die bei der KVKK besonders häufig verwechselt werden. Viele Unternehmen glauben, für jede Datenverarbeitung…

⏱️ Lesezeit: 8 Min. · 📁 Kategorie: KVKK und digitale Compliance

Ausdrückliche Einwilligung oder Datenschutzinformation? Ein häufiger KVKK-Irrtum

Ausdrückliche Einwilligung und Informationspflicht sind zwei grundlegende Begriffe, die bei der KVKK besonders häufig verwechselt werden.
Viele Unternehmen glauben, für jede Datenverarbeitung eine ausdrückliche Einwilligung einholen zu müssen. Dieser Ansatz ist jedoch unnötig
und kann bei falscher Anwendung zudem zu einem KVKK-Verstoß führen.

Die grundlegende Unterscheidung ist klar: die Informationspflicht ist zwingend, während die ausdrückliche Einwilligung eine nur ausnahmsweise heranzuziehende Rechtsgrundlage ist.
Die Informationspflicht muss daher immer erfüllt werden; eine ausdrückliche Einwilligung ist nur bei Bedarf einzuholen.

Kurzantwort: Die Informationspflicht verlangt die Unterrichtung der betroffenen Person und muss immer erfüllt werden.
Eine ausdrückliche Einwilligung wird nur eingeholt, wenn keine anderen gesetzlichen Verarbeitungsvoraussetzungen vorliegen. Was ist die Informationspflicht?

Die Informationspflicht verpflichtet den Verantwortlichen, die betroffene Person bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.
Sie ist ein Grundprinzip der KVKK und sorgt für Transparenz bei der Datenverarbeitung.

Folgende Informationen müssen bereitgestellt werden:

• Die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen
• Zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten verarbeitet?
• An wen Daten übertragen werden können
• Methode der Datenerhebung und Rechtsgrundlage
• Rechte der betroffenen Person

Diese Informationen werden in der Regel in einem Datenschutzhinweis bereitgestellt, der vor Beginn der Verarbeitung vorliegen muss.

Was ist ausdrückliche Einwilligung?

Die ausdrückliche Einwilligung ist die freiwillige, informierte Zustimmung der betroffenen Person zu einem bestimmten Sachverhalt.
Nach der KVKK ist die ausdrückliche Einwilligung nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wichtig ist jedoch, dass nicht immer ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist.
Gibt es eine weitere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, sollte keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden.

B10-Einschätzung: Auch das Einholen einer unnötigen ausdrücklichen Einwilligung verstößt gegen die KVKK.
Denn dabei wird die Rechtsgrundlage der Verarbeitung falsch festgelegt. Wann ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich?

Die ausdrückliche Einwilligung kommt zum Einsatz, wenn keine anderen gesetzlichen Verarbeitungsvoraussetzungen vorliegen.

Zum Beispiel:

• Marketing- und Werbetätigkeiten
• Profilbildung und Analyse
• Einsatz nicht notwendiger Cookies
• Datenverarbeitungstätigkeiten, die nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind

Wann ist eine ausdrückliche Einwilligung nicht erforderlich?

Nach der KVKK dürfen Daten in folgenden Fällen ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet werden:

• Gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Verarbeitung
• Abschluss oder Erfüllung eines Vertrags
• Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung
• Begründung, Ausübung oder Schutz eines Rechts
• Berechtigtes Interesse (unter bestimmten Umständen)

In diesen Fällen sollte die Verarbeitung auf die passende Rechtsgrundlage statt auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt werden.

Was unterscheidet die Informationspflicht von der ausdrücklichen Einwilligung?

Datenschutzinformationen und ausdrückliche Einwilligung werden oft zusammen präsentiert, sind jedoch verschiedene Dinge.

Informationspflicht

• Verpflichtend
• zu Informationszwecken
• Gilt für jede Datenverarbeitung

Ausdrückliche Einwilligung

• Nicht immer verpflichtend
• Verfahren zum Einholen einer Zustimmung
• In bestimmten Situationen verwendet

In der Praxis: Eine ohne die erforderliche Information eingeholte ausdrückliche Einwilligung ist unwirksam. Häufigste Fehler Ausdrückliche Einwilligung für jede Verarbeitung einholen

Dieser Ansatz beeinträchtigt die Nutzererfahrung und ist rechtlich falsch.

Keinen Datenschutzhinweis bereitstellen

Auch bei eingeholter Einwilligung verstößt die unterlassene Information gegen die KVKK.

Ausdrückliche Einwilligung verpflichtend machen

Die Aussage „Ohne Zustimmung erhalten Sie keine Leistung“ macht die Einwilligung unwirksam.

Alles in einem Dokument zusammenfassen

Datenschutzhinweise und Einwilligungstexte müssen getrennt sein.

Wie sollten KVKK-Prozesse aufgebaut sein?

Der richtige Ansatz verläuft in dieser Reihenfolge:

1. Der Zweck der Datenverarbeitung wird bestimmt
2. Die Rechtsgrundlage wird gewählt
3. Die erforderlichen Informationen bereitstellen
4. Falls erforderlich, ausdrückliche Einwilligung einholen

Der B10-Ansatz: nicht ausdrückliche Einwilligung, sondern der richtige Rechtsgrund

Das häufigste Problem, dem wir bei B10 Digital Agency in KVKK-Prozessen begegnen, ist,
dass Unternehmen unnötige ausdrückliche Einwilligungen einholen möchten.
Der richtige Ansatz besteht darin, jede Verarbeitung einzeln zu analysieren und
die passende Rechtsgrundlage festzulegen.

Die ausdrückliche Einwilligung ist keine Absicherung, sondern ein Instrument, das bei falscher Anwendung Risiken schafft.

Fazit

Informationspflicht und ausdrückliche Einwilligung sind unterschiedliche Begriffe der KVKK.
Die Informationspflicht muss immer erfüllt werden; eine ausdrückliche Einwilligung ist nur bei Bedarf einzuholen.

Wird diese Unterscheidung nicht korrekt gemacht, können Unternehmen die KVKK unwissentlich verletzen.

Lassen Sie uns Ihre KVKK-Prozesse richtig aufbauen

Quellen und weiterführende Dokumente

Diese Dokumente dienen als Referenzen für die im Artikel behandelten Methoden und Regeln.

B10 Digital Agency

Ausdrückliche Einwilligung oder Datenschutzinformation? Ein häufiger KVKK-Irrtum