Bußgelder bei fehlender VERBİS-Registrierung: Beträge für 2026
Ein Verantwortlicher mit VERBİS-Registrierungspflicht riskiert bei Verstößen gegen die Registrierungs- und Meldepflichten ein Bußgeld nach Artikel 18 des Gesetzes Nr. 6698.
Was enthält dieser Artikel?
Ein Verantwortlicher mit VERBİS-Registrierungspflicht riskiert bei Verstößen gegen die Registrierungs- und Meldepflichten ein Bußgeld nach Artikel 18 des Gesetzes Nr. 6698.
Verwenden Sie für 2026 keine veralteten Beträge aus dem Internet. Die aktuelle Tabelle der Datenschutzbehörde nennt für Verstöße gegen die VERBİS-Registrierungs- und Meldepflicht einen Bußgeldrahmen von 341.809 TRY bis 17.092.242 TRY.
VERBİS-Bußgeldrahmen für 2026
Nach Artikel 18/1/ç des Gesetzes Nr. 6698 beträgt der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Registrierungs- und Meldepflicht zum Register der Verantwortlichen 2026 zwischen 341.809 TRY und 17.092.242 TRY.
Die amtliche Bußgeldtabelle der Behörde nennt für 2026 einen Neubewertungssatz von 25,49 %.
Erhält jedes Unternehmen automatisch das höchste Bußgeld?
Nein. Das Gesetz sieht kein einheitliches festes VERBİS-Bußgeld vor, sondern einen Rahmen zwischen Unter- und Obergrenze.
Bei der Beurteilung des konkreten Falls sind auch die Art des Verstoßes und weitere anwendbare Kriterien des Verwaltungssanktionsrechts zu berücksichtigen. Die Aussage, dass ohne VERBİS-Eintrag automatisch 17 Millionen TRY fällig werden, ist daher falsch.
Zuerst klären, ob eine Registrierungspflicht besteht
Bei der Bewertung des Bußgeldrisikos muss zuerst geklärt werden, ob der Verantwortliche zur VERBİS-Registrierung verpflichtet ist.
Bewerten Sie Beschäftigtenzahl, Bilanzkriterium, Art der Buchführung, Haupttätigkeit und Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemeinsam.
Was gilt bei bestehender Registrierung und veralteter Meldung?
VERBİS-Pflichten enden nicht mit der Erstregistrierung. Auch die gemeldeten Datenkategorien, Zwecke, Empfängergruppen, Angaben zu Auslandsübermittlungen, Sicherheitsmaßnahmen und Aufbewahrungsfristen müssen aktuell bleiben.
Ein Registereintrag, der trotz wesentlicher Änderungen der tatsächlichen Verarbeitung noch die alte Struktur beschreibt, schafft ein zusätzliches Compliance-Risiko.
VERBİS-Bußgelder sind nicht die einzigen KVKK-Sanktionen
Verstöße gegen die VERBİS-Registrierungspflicht sind nur einer der gesetzlichen Bußgeldtatbestände. Für andere Pflichten wie Information der Betroffenen, Datensicherheit oder Umsetzung von Beschlüssen des Datenschutzgremiums bestehen gesonderte Sanktionsvorschriften.
Daher ist es nicht angemessen, die Registrierung allein abzuschließen und andere KVKK-Kontrollen zu vernachlässigen.
Schritte zur Prüfung und Steuerung des Bußgeldrisikos
- Neubewertung der Registrierungspflicht mit aktuellen Kriterien
- Dokumentieren Sie die Grundlage einer beanspruchten Ausnahme
- Überprüfen Sie, ob der VERBIS-Record aktiv und aktuell ist
- Gleichen Sie das tatsächliche Datenverzeichnis mit der Registermeldung ab
- Prüfen Sie neue Systeme und internationale Datenflüsse
- Halten Sie die Ergebnisse der internen Prüfung mit Datum fest
VERBİS als laufende Kontrolle statt als statischen Registereintrag verwalten
VERBİS und das Verzeichnis personenbezogener Daten können schnell veralten, wenn sie von den tatsächlichen Betriebsabläufen getrennt werden. Neue Mitarbeiteranwendungen, CRM-Systeme, Zahlungsinfrastrukturen, Webformulare, Marketingwerkzeuge, SaaS-Dienste, Cloud-Anbieter oder KI-Anwendungen können neue Datenkategorien, Empfängergruppen oder Auslandsübermittlungen mit sich bringen. Deshalb müssen Beschaffung, Softwareentwicklung, Integration und die Einbindung neuer Lieferanten auf ihre Auswirkungen auf personenbezogene Daten geprüft werden.
In einem tragfähigen Kontrollmodell ist jede Verarbeitungstätigkeit mit einem Prozessverantwortlichen, einem Systemverantwortlichen und einer rechtlichen Bewertung verknüpft. Werden Quell- und Zielsystem, betroffene Personengruppe, Datenkategorie, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Übermittlungsland oder -struktur, Aufbewahrungsfrist und Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam erfasst, lässt sich die VERBİS-Meldung anhand der tatsächlichen Abläufe aktualisieren. Der Registereintrag ist dann mehr als ein Dokument, das nur bei Audits geöffnet wird.
Regelmäßige Kontrollen müssen neben neuen auch eingestellte Prozesse berücksichtigen. Nicht mehr genutzte Anwendungen, alte Benutzerkonten, Archivdateien, Protokolle, Backups und beendete Lieferantenverbindungen können Aufbewahrungs- und Zugriffsrisiken verursachen. Ein Abgleich zwischen Verzeichnis und technischen Systemen in beide Richtungen hilft, sowohl unvollständige Meldungen als auch unnötig im Register verbliebene, tatsächlich nicht mehr bestehende Verarbeitungstätigkeiten zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das VERBİS-Bußgeld 2026?
Die amtliche KVKK-Tabelle nennt bei Verstößen gegen die Registrierungs- und Meldepflicht Bußgelder zwischen 341.809 TRY und 17.092.242 TRY.
Wird der Höchstbetrag von 17.092.242 TRY automatisch gegen alle verhängt?
Nein. Dies ist die Obergrenze der betreffenden Sanktion für 2026; das Gesetz sieht kein einheitliches festes Bußgeld vor.
Gilt dieses Bußgeld auch für ein von der VERBİS-Registrierung befreites Unternehmen?
Zuerst muss korrekt festgestellt werden, ob eine Registrierungspflicht besteht.
Beseitigt die VERBİS-Registrierung andere KVKK-Bußgelder?
Nein. Das KVKK enthält auch weitere Pflichten und Sanktionsvorschriften neben VERBİS.
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- Wer muss sich bei VERBİS registrieren? Leitfaden für 2026
- VERBİS-Registrierungspflicht 2026: Beschäftigtenzahl und Bilanzkriterien
- VERBİS-Registrierung: Der Antrag Schritt für Schritt
Offizielle Quellen
- KVKK - 2026 Geldbußen
- KVKK - Umfang der VERBIS-Registrierungsmitteilung
- KVKK - Durchführungsgrundsätze für den Beschluss Nr. 2025/2393
Hinweis: Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Die konkreten VERBİS- und KVKK-Pflichten eines Unternehmens müssen anhand seiner Tätigkeiten und der aktuellen Rechtslage gesondert bewertet werden.
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