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Worauf ist bei Geheimhaltungsvereinbarungen mit Investoren zu achten?

Gespräche mit Investoren sind eine Phase, in der Start-ups besonders sensible Informationen teilen. Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wie Geschäftsmodellen, Finanzdaten, Algorithmen und…

⏱️ Lesezeit: 4 min · 📁 Kategorie: Unternehmertum & Technologie

Gespräche mit Investoren sind eine Phase, in der Start-ups besonders sensible Informationen teilen. Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wie Geschäftsmodellen, Finanzdaten, Algorithmen und Kundenlisten spielt eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) eine entscheidende Rolle. Doch nicht jede NDA schützt die Interessen der Gründer: Umfang, Dauer und Verteilung der Pflichten müssen sorgfältig festgelegt werden.

1️⃣ Korrekte Identifizierung der Parteien

Die NDA muss die Vertragsparteien eindeutig benennen. Es muss feststehen, ob die Gesellschaft des Start-ups oder die gründende Person den Vertrag schließt.

  • Bezeichnung der Parteien: „Startup XYZ Teknoloji A.Ş.“ oder „Ahmet Yılmaz (Gründer)“
  • Ist der Investor ein Fonds, dessen vollständige rechtliche Bezeichnung angeben, etwa „X Girişim Sermayesi Yatırım Fonu A.Ş.“.
  • Konzerngesellschaften oder Berater können in die Definition der empfangenden Partei einbezogen werden.

2️⃣ Umfang vertraulicher Informationen

Die Geheimhaltungsklausel sollte nicht nur als „vertraulich“ gekennzeichnete Dokumente, sondern auch während der Gespräche offengelegte Informationen erfassen.

  • Schriftlich, mündlich, visuell und elektronisch geteilte Informationen einbeziehen.
  • Auch Dokumente ohne Kennzeichnung als „vertraulich“ erfassen.
  • Allgemeine Informationen, öffentliche Daten und Informationen, die der Empfänger vorher kennt, können ausgeschlossen werden
  • Den Umfang anhand von Geschäftsgeheimnissen, Strategien, Softwarecode und Kundenlisten konkretisieren.

3️⃣ Dauer, Pflichten und Haftung

Der Investitionsprozess dauert meist mehrere Monate; die Geheimhaltungspflichten sollten darüber hinaus bestehen. Eine häufige Dauer beträgt 2 bis 5 Jahre.

  • Geheimhaltungsdauer: „Die Pflicht gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit für 3 Jahre fort.“
  • Im Falle eines Verstoßes muss das Recht auf finanziellen Ausgleich und Vorsorgemaßnahmen geregelt werden.
  • Die Nutzung der Informationen auf den vereinbarten Zweck beschränken.
  • Eine Ausnahme für gerichtlich oder behördlich vorgeschriebene Offenlegungen festlegen.

4️⃣ Gegenseitig oder einseitig?

Start-ups, die Kapital suchen, schließen häufig einseitige NDAs. Wenn auch der Investor bei der Due Diligence Informationen teilt, empfiehlt der Beitrag eine gegenseitige Vereinbarung.

  • Einseitige NDA: Nur die Informationen des Start-ups werden geschützt.
  • Gegenseitige NDA: Die Informationen beider Parteien werden gleichermaßen geschützt.
  • Das Start-up sollte einen eigenen Entwurf vorlegen, statt vollständig von der Rechtsabteilung des Investors abhängig zu sein.

5️⃣ Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei einem Investor mit Sitz im Ausland sind die Klauseln zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand strategisch wichtig.

  • Für Start-ups mit Sitz in der Türkei empfiehlt der Beitrag die Klausel: „Es gilt türkisches Recht; zuständig sind die Gerichte in Istanbul (Zentrum).“
  • Für internationale Investoren können ICC-Schiedsverfahren oder das Istanbul Arbitration Centre (ISTAC) als Alternativen erwogen werden.
  • Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen im Streitfall nicht offenzulegen, muss fortgesetzt werden

Fazit: NDAs mit Investoren sind keine reine Formalität: Sie bilden eine Grundlage für den Schutz geistigen Eigentums und der Reputation. Start-ups sollten vor Gesprächsbeginn ihre Interessen im Vertrag berücksichtigen und Grenzen der Informationsweitergabe schriftlich festhalten. Das Investor NDA Template von B10 bietet Gründern zweisprachige englisch-türkische Beispiele, die auf KVKK-Konformität ausgerichtet sind.

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Quellen und weiterführende Dokumente

Diese Dokumente dienen als Referenzen für die im Artikel behandelten Methoden und Regeln.

B10 Digital Agency

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