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Videoaufzeichnungen in Großstadtkommunen: Sieben besonders KVKK-widrige Praktiken

Videoaufzeichnungssysteme in Großstadtkommunen (CCTV, MOBESE-Integrationen, Innenraumkameras, Überwachung von Parks und Plätzen) zählen im Hinblick auf die KVKK zu den risikoreichsten Bereichen…

⏱️ Lesezeit: 10 min · 📁 Kategorie: KVKK, Kamerasysteme & öffentliche Einrichtungen

Videoaufzeichnungen in Großstadtkommunen: Sieben besonders KVKK-widrige Praktiken

Videoaufzeichnungssysteme in Großstadtkommunen (CCTV, MOBESE-Integrationen, Innenraumkameras,
Überwachung von Parks und Plätzen) zählen im Hinblick auf die KVKK zu den risikoreichsten Bereichen der Datenverarbeitung.
Die Prüfung der bis 2025 veröffentlichten Entscheidungen des Datenschutzgremiums zeigt, dass
ein erheblicher Teil der Sanktionen gegen Kommunen unmittelbar oder mittelbar auf Videoaufzeichnungen zurückgeht.

Der Hauptgrund liegt darin, dass Kamerasysteme zwar häufig zur „Sicherheit“ installiert werden, jedoch
die Grenzen hinsichtlich Dauer, Zweck, Zugriff und Nutzung systematisch verletzt werden.
Im Folgenden betrachten wir
sieben kritische Praktiken, die in Großstadtkommunen häufig vorkommen und als eindeutig KVKK-widrig gelten.

Die Installation eines Kamerasystems ist für sich genommen kein Verstoß.
Ein Verstoß ergibt sich daraus, wie und zu welchem Zweck die Kamera genutzt wird. 1. Unbestimmte und unverhältnismäßige Speicherfristen

Einer der häufigsten Verstöße in Kommunen betrifft
Videoaufzeichnungen mit unbestimmten oder unnötig langen Speicherfristen.
Das Gremium lehnt den Ansatz „Wir sehen bei Bedarf nach“ ausdrücklich ab.

  • Speicherung „unbefristet“ oder „bis zum Bedarf“
  • Einheitliche lange Speicherfristen für alle Bereiche
  • Fehlende automatische Löschung
Die Haltung des Gremiums ist klar:
Videoaufzeichnungen sollten grundsätzlich nur kurz gespeichert werden; Ausnahmen sind zu begründen. 2. Zweckfremde Nutzung: Von Sicherheit zu Disziplinarmaßnahmen

Kamerasysteme werden häufig zum Schutz von Leben und Eigentum installiert.
In der Praxis werden Aufzeichnungen jedoch auch für folgende Zwecke genutzt:

  • Überwachung der Arbeitsleistung
  • Durchführung von Disziplinaruntersuchungen
  • Kontrolle des Verhaltens von Beschäftigten

Solche Nutzungen sind in der Praxis zu beobachten.
Eine solche Nutzung gilt eindeutig als zweckfremde Datenverarbeitung.

3. Übermäßige und unbegründete Ausweitung überwachter Bereiche

Pläne zur Kameraplatzierung in Großstadtkommunen
erfassen häufig so große Bereiche, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen.

  • Ruhebereiche
  • Personalräume
  • Bereiche mit hoher Privatsphäre-Erwartung der Bürger

Der Einsatz von Kameras in diesen Bereichen
gilt außer in sehr seltenen Ausnahmefällen als KVKK-widrig.

4. Unautorisierter und unkontrollierter Zugriff

Wer auf Videoaufzeichnungen zugreift, mit welcher Berechtigung und zu welchem Zweck,
ist in den meisten Kommunen unklar.

  • Zugriffsmöglichkeiten für unbefugte Beschäftigte
  • Fehlende Zugriffsprotokolle
  • Der Ansatz „Jeder kann bei Bedarf nachsehen“
Nach der KVKK müssen Zugriffsberechtigungen
personenbezogen, begrenzt und nachvollziehbar sein. 5. Informationspflicht nur als Formalität erfüllen

Ein weiterer häufiger Fehler in Kommunen ist
die Annahme, ein Schild mit „Dieser Bereich wird videoüberwacht“
reiche in überwachten Bereichen aus.

Die Information muss jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Verantwortlichen
  • Verarbeitungszweck
  • Speicherdauer
  • Rechte der betroffenen Personen

Zudem muss sie zugänglich und verständlich sein.

6. Teilen von Kameraaufnahmen mit Dritten

Die Weitergabe von Videoaufzeichnungen an bzw. über:

  • die Presse
  • Social-Media-Konten
  • unbefugte Einrichtungen oder Personen

zählt zu den schwerwiegendsten Verstößen.
Die Begründungen „öffentliches Interesse“ oder „Information“
machen diese Weitergaben nicht automatisch rechtmäßig.

7. Kamerasysteme nicht in Verzeichnissen und Richtlinien erfassen

In vielen Kommunen sind Kamerasysteme in Betrieb,
aber:

  • sie fehlen im Datenverzeichnis
  • Speicher- und Zugriffsrichtlinien sind nicht schriftlich festgelegt
  • der Umgang damit bei Betroffenenanfragen ist unklar
Das Fehlen im Verzeichnis
lässt sie rechtlich nicht verschwinden; vielmehr gilt es als unmittelbarer Verstoß. Warum sind kamerabezogene Verstöße in Kommunen so verbreitet?
  • Die Begründung „Sicherheit“ wird nicht hinterfragt
  • Technische Systeme werden nicht rechtlich geprüft
  • Unklare Befugnisse und Zuständigkeiten
  • Kameranutzung aus Gewohnheit
Was sollten Kommunen tun? (Zusammenfassung)
  • Den Zweck der Kamerasysteme klar festlegen
  • Kurze, begründete Speicherfristen festlegen
  • Zugriffsrechte rollenbasiert vergeben und Zugriffe protokollieren
  • Datenschutzinformationen an die tatsächliche Praxis anpassen
  • Videoaufzeichnungen in Verzeichnisse und Richtlinien aufnehmen
Fazit

Videoaufzeichnungen in Großstadtkommunen
sind der sensibelste Bereich der KVKK-Compliance und verursachen die meisten Verstöße.
Die Hauptursachen der Verstöße sind
Unverhältnismäßigkeit, Zweckentfremdung und fehlende Kontrolle, nicht die Technologie.

Bei fehlerhafter Verwaltung sind Kamerasysteme kein Sicherheitsinstrument mehr
und setzen Kommunen einem hohen Risiko verwaltungsrechtlicher Sanktionen aus.


KVKK-Analyse von Kamerasystemen

Quellen und weiterführende Dokumente

Diese Dokumente dienen als Referenzen für die im Artikel behandelten Methoden und Regeln.

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Videoaufzeichnungen in Großstadtkommunen: Sieben besonders KVKK-widrige Praktiken